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   OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18   

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https://dejure.org/2019,10244
OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10244)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.01.2019 - 14 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10244)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 14 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Leipzig, 30.01.2018 - 1 HKO 1757/17

    Ausnahmen von Rabatt-Angeboten müssen mit genannt werden

    Auszug aus OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18
    Zivilsenat Aktenzeichen: 14 U 179/18 Landgericht Leipzig, 01 HK O 1757/17.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Leipzig vom 30.01.2018, Az.: 01 HK O 1757/17, wird zurückgewiesen.

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Auszug aus OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18
    Zu den Bedingungen der Inanspruchnahme gehört bei Preisnachlässen die Angabe, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (BGH WRP 2018, 182 ff. - 19 % MwSt. GESCHENKT).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18
    Unabhängig davon, dass die Beklagte, wie klägerseits beanstandet, den konkreten Prospekt des Mitbewerbers nicht vollständig vorlegt, kann sie sich zur Abwehr des Unterlassungsanspruchs nicht darauf berufen, dass auch ein Mitglied des Klägers in ähnlicher Weise wettbewerbswidrig werbe (vgl. dazu BGH GRUR 2005, 519 - Vitamin-Zell-Komplex).
  • EuGH, 26.10.2016 - C-611/14

    Canal Digital Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere

    Auszug aus OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18
    Ein "Medienbruch", also die Verweisung des Verbrauchers von einer Print-, Audio- oder Fernsehwerbung für weitere Informationen auf die Webseite des werbenden Unternehmens, ist nur zulässig, wenn es unter Berücksichtigung der Eigenart der Verkaufsförderungsmaßnahme und der Beschränkungen des verwendeten Kommunikationsmediens unmöglich ist, sämtliche wesentliche Informationen zu der in Rede stehenden Aktion in diesem Kommunikationsmedium bereitzustellen (BGH, a.a.O., Tz. 33 unter Verweis auf EuGH, GRUR 2016, 1307 Rn. 63 - Canal Digital).
  • OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17

    Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes

    Auszug aus OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18
    Kann er aufgrund der Besonderheiten des für die Werbung ausgewählten Mediums oder aufgrund anderweitiger Umstände seiner Informationspflicht nicht nachkommen, muss er gegebenenfalls Abstand von der Werbung nehmen (OLG München WRP 2018, 623 ff., Tz. 36).
  • OLG Hamm, 18.11.2019 - 5 U 30/19

    Zu den Grenzen und dem Umfang eines Notwegerechts, § 917 BGB

    Inhalt und Reichweite des Klagebegehrens werden daher nicht nur durch den Wortlaut des gestellten Klageantrags bestimmt; vielmehr ist er unter Berücksichtigung der Klagebegründung auszulegen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, Urteil vom 09. September 2019 - 12 U 773/18 Rn. 35, juris, m.w.N.; OLG Dresden, Urteil vom 08. Januar 2019 - 14 U 179/18 -, Rn. 12, juris).
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